
Steuertipp 2019 KW33 – Neues zum Fahrtenbuch
Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt, muss die Möglichkeit der Privatnutzung als geldwerten Vorteil über seine Lohnabrechnung versteuern. Für die Ermittlung dieses „geldwerten Vorteils“ gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Privatnutzung nach der sogenannten 1%-Methode ermittelt, bei der – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und den…