GegenstandswerteDie Preisgestaltung des Steuerberaters ist zunächst abhängig von der Steuerberater-Gebührenverordnung. Basis für die Honorarermittlung ist hierbei der Gegenstandswert des Auftrags. Zusatztätigkeiten werden in der Regel über einen Stundensatz abgerechnet. Abschätzen unseres Honorars?Wenn Sie weitere Fragen bezüglich der Preisgestaltung haben, bitten wir Sie höflichst, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir ermitteln mithilfe unseres Leistungsangebotes Ihren persönlichen Nutzen und führen danach eine Honorarabschätzung durch. Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail . Unsere Absicht ist es, Ihnen eine Gebührentransparenz zu vermitteln. Für diesen Zweck erstellen wir zurzeit für Sie einen umfassenden Dienstleistungskatalog.
|